Montag, 27. Mai 2013

Härtefallkommission

Innenminister Stahlknecht beruft Mitglieder der Härtefallkommission

Der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat am heutigen Tage turnusmäßig die insgesamt 16 Personen umfassende Härtefallkommission berufen.
Die Härtefallkommission des Landes besteht seit nunmehr acht Jahren. Auf ihr Ersuchen hin kann der Innenminister durch Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht gewähren. Ihre Mitglieder und stellvertretende Mitglieder werden auf Vorschlag der dazu berechtigten Organisationen für jeweils zwei Jahre berufen, eine wiederholte Berufung ist zulässig.
Innenminister Stahlknecht dankte den bisherigen Mitgliedern für die geleistete Arbeit und sprach sich für eine zukünftig ebenso erfolgreiche Arbeit aus. „Die Härtefallkommission ist ein wichtiges Instrument, mit dem abweichend vom Gesetz in besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verbleib gewährt werden kann. Ich freue mich daher, dass ihre Mitglieder bereit sind, sich ehrenamtlich dieser so wichtigen Aufgabe zu stellen.“
Seit Bestehen der Härtefallkommission konnte so über 200 Personen, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts von Abschiebung bedroht waren, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Dadurch konnten besondere gesetzliche Härten - insbesondere auch für viele in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder - vermieden und den Betroffenen in Deutschland ein Leben ermöglicht werden, das ihnen vermutlich so in ihrer Heimat nicht möglich gewesen wäre.

Folgende Personen wurden am heutigen Tage in die Härtefallkommission berufen:
Mitglieder/                         stellvertretende Mitglieder       auf Vorschlag
  
Herr Bernhard Böddeker/  Herr Jens-Uwe Blum/              des Landkreistages Sachsen-Anhalt
  
Herr Frank Ehlenberger/    Herr Raimund Kokott/             des Städte- und Gemeindebundes
                                                                                        Sachsen-Anhalt
  
Herr Klaus Drewlo/           Herr Ferenc Makk/                  der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land
                                                                                       Sachsen-Anhalt e. V.
  
Frau Antje Arndt/              Frau Denise Kürschner/            des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V.
  
Frau Monika Schwenke/   Herr Diakon W. Gerlich/           der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt
  
Frau Petra Albert/             Herr Dr. Matthias Sens/            der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt
  
Frau Susi Möbbeck/         Frau Hildegard Rode/                des Ministeriums für Arbeit und Soziales des
                                                                                       Landes Sachsen-Anhalt
  
Frau Christa Dieckmann/  Frau Regina Stolle/                    des Ministeriums für Inneres und Sport des
                                                                                       Landes Sachsen-Anhalt

Gruppenfoto Mitglieder der Härtefallkommission

Auf der im Anschluss an die Berufung stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Monika Schwenke erneut zur Vorsitzenden und
Frau Antje Arndt erneut zu ihrer Stellvertreterin gewählt.

Neugewählte Vorsitzende Monika Schwenke

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter:  http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4825.

Zum Hintergrund:
Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2005 hat die Härtefallkommission in 64 Sitzungen über 137 Anträge entschieden. In 58 Fällen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen. In fast allen  Fällen (57) entsprach das Ministerium für Inneres und Sport den Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen nach § 23a Aufenthaltsgesetz an. Von diesen Anordnungen waren insgesamt 218 Personen, davon 105 minderjährige Kinder, betroffen, für die es bis zum heutigen Tage keine Veranlassung gab, die erteilten Aufenthaltserlaubnisse zurückzunehmen bzw. nicht zu verlängern.
Quelle: http://www.mi.sachsen-anhalt.de

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